Wussten Sie schon…?

„…, dass bei Nichteinhaltung der Spannungsqualität nach EN 50160 Lieferanten von Geräten, Maschinen und Systemen die Gewährleistung ablehnen?
Zum Teil wird auch in den Betriebsanleitungen oder sogar mit Aufklebern in den Maschinen darauf hingewiesen, dass eine Spannungsqualität gemäßt EN 50160 vorausgesetzt wird.
 
Was bedeutet dies?
 
Bei Störungen von Geräten und Maschinen ist die Einhaltung der Spannungsqualität nach EN 50160 der erste Schritt in die richtige Richtung, um als Anlagenbetreiber technisch abgesichert aufzutreten.
 
Da sich viele Störungen jedoch in Frequenzbereichen abspielen, die von der EN 50160 nicht erfasst werden, ist bei weiter bestehender Störung als nächster Schritt eine Untersuchung in erweiterten Bereichen erforderlich. Zum Einsatz gelangen Messmittel, die weit über die Möglichkeiten der klassischen Netzanalyse hinausgehen. Somit können auch scheinbar unerklärliche/unlösbare Störungen behoben werden.